Nutzungs- und Entgeltordnung

Holzblasinstrumente Entgeltordnung

Nutzungs- und Entgeltordnung der
Musikschule Frankfurt (Oder) –
Teilbetrieb der Kulturbetriebe Frankfurt (Oder)

Auf der Grundlage der §§ 5, 35 Abs. 2, Nr. 10,15,75 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. I, S. 398) in der geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt (Oder) in ihrer Sitzung am 1.10.2003 folgende Nutzungs- und Entgeltordnung beschlossen:

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Nutzungs- und Entgeltordnung

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Aufnahmeantrag Musikschule

  Aufnahmeantrag – Unterricht Musikschule

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